Sie planen eine neue PV-Anlage? Dann wird diese Nachricht wichtig für Sie sein: Am 1. Januar 2009 tritt das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Erst wenn Sie als Anlagenbetreiber ihre neu installierte PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur melden, wird der eingespeiste Solarstrom in Zukunft durch den Netzbetreiber vergütet.
Nach § 16 Abs. 2 S. 2 EEG müssen Sie einfach nur Standort und Leistung der Anlage angeben. Auf der Grundlage der Leistung aller gemeldeten PV-Anlagen ermittelt die Bundesnetzagentur dann die Vergütungssätze für alle Anlagen, die im Folgejahr neu in Betrieb genommen werden.
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